Eilanträge an Finanzämter
Skizze: www.Friedenssteuer.de
Für den Entwurf des Zivilsteuergesetzes gibt es momentan noch keine politische Mehrheit. Darum stellt die Kampagne Hallo Finanzamt – Steuern gegen Gewalt vorformulierte Eilanträge an Finanzämter bereit:
- für ArbeitnehmerInnen: zur Erklärung des Vorbehalts von Steuerzahlungen;
- für Nicht-ArbeitnehmerInnen: zur Stundung von Steuerbeträgen;
- Anleitung zur Kampagne mit Kontaktperson
https://netzwerk-friedenssteuer.de/downloads/
Damit soll den ethisch begründeten Härtefällen besorgter Steuerzahlender auch eine wirtschaftliche Bedeutung verliehen werden – juristisch korrekt und ohne straf- oder zivilrechtliche Folgen – solange, bis eine gesetzliche Regelung in Kraft ist, die die ausschließlich zivile Steuerverwendung garantiert.
Hinweis:
Auf ablehnende Stellungnahmen von Finanzämtern kann begründet Einspruch erhoben werden, bis ein (Einspruchs-) Entscheid folgt. Bis hier fallen keine Kosten an (außer für eine evtl. persönliche Steuerberatung).