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Eilanträge an Finanzämter

Skizze: www.Friedenssteuer.de

Vollbild

Für den Entwurf des Zivilsteuergesetzes gibt es momentan noch keine politische Mehrheit. Darum stellt die Kampagne Hallo Finanzamt – Steuern gegen Gewalt vorformulierte Eilanträge an Finanzämter bereit:

  • für ArbeitnehmerInnen: zur Erklärung des Vorbehalts von Steuerzahlungen;
  • für Nicht-ArbeitnehmerInnen: zur Stundung von Steuerbeträgen;
  • Anleitung zur Kampagne mit Kontaktperson

https://netzwerk-friedenssteuer.de/downloads/

Damit soll den ethisch begründeten Härtefällen besorgter Steuerzahlender auch eine wirtschaftliche Bedeutung verliehen werden – juristisch korrekt und ohne straf- oder zivilrechtliche Folgen – solange, bis eine gesetzliche Regelung in Kraft ist, die die ausschließlich zivile Steuerverwendung garantiert.

Hinweis:

Auf ablehnende Stellungnahmen von Finanzämtern kann begründet Einspruch erhoben werden, bis ein (Einspruchs-) Entscheid folgt. Bis hier fallen keine Kosten an (außer für eine evtl. persönliche Steuerberatung).

 
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