Inhalt
© www.Friedenssteuer.de
Kampagne „Hallo Finanzamt − Steuern gegen Gewalt"
Die zwangsweise Erhebung von Steuern kann bei manchen Menschen schwere Gewissenskonflikte hervorrufen, wenn Steueranteile für die Vorbereitung und Durchführung von Kriegen eingesetzt werden. Um die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4, 1) bei der Steuererhebung zu berücksichtigen, ist eine gesetzliche, verfassungskonforme Regelung erforderlich.